Rechtsstreitigkeiten zwischen Theatern und Arbeitnehmer-Künstlern werden regelmäßig vor den Bühnenschiedsgerichten ausgetragen.
Der Deutsche Bühnenverein (DBV) und die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA) haben einen Tarifvertrag über die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit (BSchGO) abgeschlossen.
Entsprechend dieser Bühnenschiedsgerichtsordnung ist der Landesverband Nord im Deutschen Bühnenverein für die Organisation des in Hamburg gebildeten Bezirksbühnenschiedsgerichts zuständig.
Das Bühnenschiedsgericht erreichen Sie postalisch unter c/o Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstr. 96, 22083 Hamburg.